unternehmerischer Bereich
 
Zum unternehmerischen Bereich gehören der Zweckbereich, die Vermögensverwaltung und der Wirtschaftsbereich. Dabei gibt es im Zweckbereich und in der Vermögensverwaltung umsatzsteuerfreie und ermäßigte Umsätze. Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird immer der volle Umsatzsteuersatz geltend gemacht.