Menü
Index
     
unternehmerischer Bereich
 
Hier wird der im Kontenrahmen eingetragene Steuerprozentsatz automatisch eingetragen.
 
Zum unternehmerischen Bereich gehören der Zweckbereich, die Vermögensverwaltung und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Dabei gibt es im Zweckbereich und in der Vermögensverwaltung umsatzsteuerfreie und immer ermäßigte Umsätze. Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird immer der volle Umsatzsteuersatz geltend gemacht.
 
Mit den Pfeil-Tasten (hoch und runter) können Sie auch direkt die Eintragung verändern.
 
Benutzen Sie bitte die Tastenkombination Alt+Pfeil runter, um im aufklappbarem Listenfeld einen Steuersatz zu suchen.
Mit den Pfeil-Tasten wählen Sie den Steuersatz aus.
Mit der ENTER-Taste bestätigen Sie die Auswahl.
 
Wenn die Ausgaben zu 100% zu einer steuerfreien Einnahme gehört, dann ist kein Vorsteuerabzug möglich.