Umstellung Mehrwertsteuer 2020

Die ComMusic-Software enthält ab sofort zusätzlich die Unterstützung der Umsatzsteuersätze 5% und 16%. Die Umsatzsteuervoranmeldungen wurden angepasst und ein Assistent wurde beigelegt, der Sie bei den notwendigen Umstellungsaufgaben in der Software unterstützt.
 
Zur automatischen Anpassung müssen Sie mindestens die Version 2020.1.2n installiert haben. Ab Ende Juni 2020 wird die Version 2020.1.3 zum automatischen Download angeboten, welche alle notwendigen Änderungen enthält.
Die Umstellung ist für alle umsatzsteuerpflichtigen Vereine und Verbände notwendig. Sollte Ihr Verein bzw. Verband nicht umsatzsteuerpflichtig sein, können Sie diesen Artikel ignorieren.
 
Zur Umstellung gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Installieren Sie die aktuelle Version (mindestens 2020.1.2n). Sie können die Installation über unsere Webseite herunterladen https://www.commusic.de/herunterladen.html und anschließend starten.
 
Alternativ dazu können Sie in der Software unter „Hilfe / auf Updates überprüfen“ wählen.
 
Hier klicken Sie dann auf den Schalter . Die Software führt Sie hierbei durch alle notwendigen Schritte.
 
Nach der Installation starten Sie bitte die Software und öffnen dort den Umstellungsassistenten „Einstellungen / Korrekturfunktionen / Mehrwertsteuersenkung 2020 (Corona)".
 
Der Umstellungsassistent geht davon aus, dass Sie als Verein bzw. Verband die Umsatzsteuersenkung an Ihre Kunden weitergeben. Sollten Sie diese Senkung NICHT weitergeben, sollten Sie den Assistenten dennoch ausführen und anschließend die Beträge in den Artikeln und Beiträgen manuell korrigieren.
 
Der Assistent stellt alle Artikel von 19% auf 16% und von 7% auf 5% um und berechnet die dazugehörigen Bruttobeträge der Beiträge neu.
 
Vor der Umstellung:
 
Nach der Umstellung:
 
Außerdem wird überprüft, ob die Steuerkonten für 5% und 16% in allen Buchhaltungsmandanten des Jahres 2020 vorhanden sind. Falls diese nicht existieren, werden sie angelegt. Siehe Bild:
 
Damit ist die Umstellung abgeschlossen.
 
Hinweis: In den Korrekturfunktionen gibt es bereits die Funktion zur Mehrwertsteuererhöhung am 01.01.2021. Diese stellt die Artikel und Beiträge wieder auf die Umsatzsteuersätze 7% und 19% zurück.
 
Hinweise zur Buchhaltung
Die wichtigsten Umstellungen im Kontenrahmen wurden durch den Assistenten bereits erledigt.
 
Beim Buchen von Belegen ist es notwendig, den korrekten Steuersatz zu erfassen, da nach dem 01.07.2020 Ein- und Ausgaben mit jeweils unterschiedlichen Steuersätzen auftreten können. Der Steuersatz, der im Kontenrahmen bei dem jeweiligen Konto hinterlegt ist, wird beim Buchen vorgeschlagen.
 
Es gibt für diesen Fall nun die zwei Schalter: sowie . Mit diesen beiden Schaltern können Sie den Steuerbetrag, der zur Buchung berechnet soll, (am besten vor der Eingabe des Gegenkontos) bequem ändern.
 
Einfache Buchungsmaske:
Splittungsmaske:
 
Hinweis: Diese beiden Schalter ändern den (Vorschlags-) Steuersatz bei allen Aufwands- und Ertragskonten im Kontenrahmen des aktuellen Mandanten.
Sollten Sie versehentlich einen falschen Steuersatz bei Buchen bemerken, können Sie den entsprechenden Schalter drücken und die Kontonummer des Gegenkontos erneut eingeben bzw. auswählen und mit Enter bestätigen. Damit wird nun der korrekte Steuersatz berechnet.
 
Wenn Sie mit der automatischen Ausbuchung von Rechnungen arbeiten, brauchen Sie sich um die Verbuchung der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze bei den Einnahmen nicht zu kümmern, da diese beim Buchen direkt aus den Rechnungen übernommen werden. Hier ist es nur absolut wichtig, dass die Rechnungen bereits mit dem korrekten Steuersatz erstellt wurden.