Menü
Index
     

Hinweise zum Datenschutz im Verein

 
Die rechtliche Grundlage für die Datenerfassung im Verein bildet das Bundesdatenschutzgesetz, welches unbedingt einzuhalten ist.
 
Von den Innenministerien der Bundesländer gibt es Broschüren, die Sie in rechtlichen Fragen zum Datenschutz im Verein beraten.
 
Für die Datenerfassung von Mitglieder sind die Regeln des Datenschutzes einzuhalten. Es empfiehlt sich, diese Dinge in den Vereinssatzungen zu regeln. So müssen die Mitglieder z. B. darüber informiert werden, welche Daten von ihnen gespeichert und an die übergeordneten Organisationen weiter gegeben werden. Der Verein muss auch dafür Sorge tragen, dass Mitgliederdaten nicht zweckentfremdet verwendet werden. Des weiteren muss der Verein sicherstellen, dass weitergegebene Daten nicht von Dritten zweckentfremdet genutzt werden um nur einige Anforderungen zu nennen.
 
Bitte informieren Sie sich umfassend über den Datenschutz und die daraus resultierenden Pflichten Ihres Vereins bei Ihrem Innenministerium in Ihrem Bundesland.
 
Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite: