Menü
Index
     
Eindeutig
 
Zuordnung der Vorsteuer zum unternehmerischen Bereich.
 
Gehören die Ausgaben eindeutig zum unternehmerischen Bereich - also werden die erworbenen Leistungen nicht im ideellen Vereinsbereich, dem nicht unternehmerischen Bereich, eingesetzt - so tragen Sie hier 'Ja' ein.
 
Einnahmen lassen sich immer eindeutig zuordnen!