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Beiträge erheben

 
Bevor Sie mit dem Beitragseinzug beginnen können, müssen Sie bereits folgende Einträge vorgenommen haben:
 
"Einstellungen / Voreinstellungen / Beiträge"
Die Beiträge Ihres Vereins müssen mit den Laufzeiten eingetragen sein
 
"Personenverwaltung / Beiträge"
Bei allen Personen - die einen Beitrag zahlen müssen - sind die Beiträge zuzuordnen
 
"Personenverwaltung / Bankverbindung"
Die Zahlungsart mit der Bankverbindung bei "Lastschrift oder Gutschrift" muss hinterlegt sein.
 
Betätigen Sie jetzt den Schalter .
 
Im Fenster "Beiträge erheben" wählen Sie aus ob alle Beiträge beim Einzug berücksichtigt werden sollen oder über den Schalter nur einzelne Beiträge.
 
Im Fenster "Welche Beiträge?" setzen Sie einfach den Haken bei den Beiträgen, die erhoben werden sollen.
 
Tragen Sie den Stichtag ein. Es sollte der erste Tag des Beitragszeitraumes sein: z.B. 1.1. oder 1.4. oder 1.10. usw. Lesen Sie sich bitte die Hinweise in der Box gut durch.
 
Betätigen Sie den Schalter . Jetzt können Sie die zu erhebenden Beiträge sehen.
 
 
· Stellen Sie evtl. den SEPA - Verwendungszweck ein. Empfehlung zu den Verwendungszwecken.
 
 
Sollte der Schalter "Beitragszeitraum (von - bis)" eingeschaltet werden, wird vom Programm der Zeitraum berechnet und eingetragen. Wenn ein Hauptzahler angegeben wurde, werden die Beitragspflichtigen in den Verwendungszweck eingetragen. Bitte beachten Sie, dass beim SEPA - System nur 140 Zeichen eingetragen werden können.
 
 
Sollten Sie noch keine Gläubiger-ID eingegeben haben, werden Sie nun dazu aufgefordert.
 
Es öffnet sich als Nächstes die Maske Bankdatei erstellen.
 
Da die Laufzeiten in den Voreinstellungen festgelegt sind, überwacht sich der Beitragseinzug selbst. Sie brauchen eigentlich immer nur den Schalter "alle Beiträge berücksichtigen" eingeschaltet lassen.
 
Den Schalter "nur bestimmte Beitragsarten berücksichtigen" schalten Sie nur dann ein, wenn Sie einige Beitragsarten auf andere Bankkonten gutschreiben wollen.
 
Tragen Sie den Stichtag ein an denen der Beitrag fällig wird. Es sollte immer der erste Tag des Beitragszeitraumes sein: z.B. der 1.1. für Jahresbeiträge oder der 1.4. bzw. der 1.10. usw. für Quartalsbeiträge sein. Wechselnde Stichtage müssen vermieden werden, da dadurch schnell ein Beitragslauf z.B. besonders bei Monatsbeiträgen übersehen wird.
 
Betätigen Sie nun den Schalter "Weiter zur Vorschau"