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Anlagekonten anlegen
 
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Anlagegüter (Gebäude, Einrichtungsgegenstände, Instrumente usw.) - mit einem Nettobetrag von über 1000,00 Euro - können nicht voll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder der Zahlung als Betriebsausgaben abgezogen werden (also nicht auf ein Aufwandskonto). Es sind vielmehr nur Absetzung für Abnutzung zulässig, deren Höhe sich nach der Nutzungsdauer der betreffenden Wirtschaftsgüter richtet. Auskünfte zur Höhe der Absetzung erhalten Sie von Ihrem Steuerberater. Der Musikverein schafft sich eine neue Trompete für 1500,00 Euro an. Auf dem Kontoauszug erscheint diese Geldbewegung. Buchen Sie vom Girokonto 1200 als Ausgabe die 1500,00 Euro an das Anlagekonto Instrumente 0100. Am 31.12. des aktuellen Jahres wird der Abschreibungsbetrag als Ausgabe vom Anlagenkonto 0100 automatisch an das AfA-Konto 6960 gebucht.